Menschenrechte und die Kirche

Wikipedia schreibt:

Mit der Anerkennung der Menschenrechte in der Enzyklika Pacem in terris (PT) vollzieht der Vatikan eine tiefgreifende Wende.[32] Die am 10. Dezember 1948 von den Vereinten Nationen beschlossene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird als „Akt von höchster Bedeutung“ (PT 75) bezeichnet.[33] Papst Johannes XXIII. stellte in PT fest, „dass der Mensch das Recht auf Leben hat, auf die Unversehrtheit des Leibes sowie auf die geeigneten Mittel zu angemessener Lebensführung.“ Indem der Papst die Allgemeine Menschenrechtserklärung guthieß und unterstützte, integrierte er das Konzept unveräußerlicher Menschenrechte und Grundfreiheiten in die katholische Lehre. Ausdrücklich wird die Freiheit eingeräumt, „seine Religion privat und öffentlich zu bekennen“ (PT 8). Dies war ein Novum angesichts des bisherigen religiösen Absolutheitsanspuchs der römischen Kirche und der erste Schritt zur 1965 erfolgten kirchlichen Anerkennung der Religionsfreiheit in Dignitatis humanae.

Na, was lese ich da? Die Menschenrechte wurden von der römisch-katholischen Kirche erst spät anerkannt! Das widerlegt die Behauptung meines Gesprächspartners, mit dem ich vor einigen Jahren über die Pflicht diskutiert habe, sich an die Gesellschaft anzupassen und deswegen jeden Sonntag in die Kirche zu gehen: Offensichtlich haben sich die Menschenrechte unabhängig von der Kirche entwickelt.

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