Menschenrechte und die Kirche
Wikipedia schreibt:
Mit
der Anerkennung der Menschenrechte in der Enzyklika Pacem in terris
(PT) vollzieht der Vatikan eine tiefgreifende Wende.[32] Die am 10.
Dezember 1948 von den Vereinten Nationen beschlossene Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte wird als „Akt von höchster Bedeutung“ (PT
75) bezeichnet.[33] Papst Johannes XXIII. stellte in PT fest, „dass der
Mensch das Recht auf Leben hat, auf die Unversehrtheit des Leibes sowie
auf die geeigneten Mittel zu angemessener Lebensführung.“ Indem
der Papst die Allgemeine Menschenrechtserklärung guthieß und
unterstützte, integrierte er das Konzept unveräußerlicher Menschenrechte
und Grundfreiheiten in die katholische Lehre. Ausdrücklich wird die
Freiheit eingeräumt, „seine Religion privat und öffentlich zu bekennen“
(PT 8).
Dies war ein Novum angesichts des bisherigen religiösen
Absolutheitsanspuchs der römischen Kirche und der erste Schritt zur 1965
erfolgten kirchlichen Anerkennung der Religionsfreiheit in Dignitatis
humanae.
Na,
was lese ich da? Die Menschenrechte wurden von der römisch-katholischen
Kirche erst spät anerkannt! Das widerlegt die Behauptung meines
Gesprächspartners, mit dem ich vor einigen Jahren über die Pflicht
diskutiert habe, sich an die Gesellschaft anzupassen und deswegen jeden
Sonntag in die Kirche zu gehen: Offensichtlich haben sich die
Menschenrechte unabhängig von der Kirche entwickelt.
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