Vibe Coding, rechtlich gesehen

Interessantes Posting auf LinkedIn zum Thema Vibe Coding:

<<Der Code, den Ihre KI gerade generiert hat? Er ist urheberrechtlich 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀 wert. Wer heute nur „vibet“, baut ein Luftschloss. Gilt übrigens auch für Code, der von Entwicklungstools ganz ohne KI generiert wird.

Die Entwickler haben also keine urheberrechtlichen Untersagungsrechte, wenn jemand „ihren“ Code eins-zu-eins übernimmt.

Warum? Weil das Urheberrecht in Deutschland und vielen anderen Ländern ohne „menschlichen Funken“ keinen Schutz gewährt. Ein manuell erstellter Prompt reicht dafür nicht.>>

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Ehrliche Selbstdarstellung

Hochbegabung im Schulsystem

Wieder einmal: Uwe hatte Recht!